Frisch Auf! Bielefeld

Rat der Stadt Bielefeld · 27. Mai 2021 · TOP 22

Jährliche Anpassung der laufenden Geldleistung für Kindertagespflegepersonen mit einer Pflegeerlaubnis nach § 43 Abs. 1 SGB VIII

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Einstimmig beschloss der Rat eine Erhöhung der laufenden Geldleistungen für Tagesmütter und -väter ab dem 1. August 2021 auf 6,00 Euro pro Stunde und Kind. Zudem steigen der monatliche Anerkennungsbetrag für mittelbare Bildungsarbeit sowie die Zuschläge für die Betreuung von Kindern mit Behinderungen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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