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Rat der Stadt Bielefeld · 9. Dezember 2021 · TOP 10

13. Nachtragssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bielefeld mit Gebührentarif vom 17. Dezember 2001

Bei einer Enthaltung einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Rat hat die 13. Nachtragssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung einstimmig beschlossen, wodurch ab 2022 neue Gebührentarife in Kraft treten. Die Anpassungen betreffen unter anderem das Verkehrsamt mit neuen Tarifen für Ortsbesichtigungen sowie das Bürgeramt und das Katasteramt. Für die Bielefelderinnen und Bielefelder ändern sich damit einzelne Gebührensätze bei behördlichen Dienstleistungen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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