Worum es geht
Der Rat hat die 13. Nachtragssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung einstimmig beschlossen, wodurch ab 2022 neue Gebührentarife in Kraft treten. Die Anpassungen betreffen unter anderem das Verkehrsamt mit neuen Tarifen für Ortsbesichtigungen sowie das Bürgeramt und das Katasteramt. Für die Bielefelderinnen und Bielefelder ändern sich damit einzelne Gebührensätze bei behördlichen Dienstleistungen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
- #Verwaltungsgebühren
- #Bürgeramt
- #Verkehrsamt
- #Gebührensatzung