Worum es geht
Der Rat hat einstimmig eine neue Verordnung über das zulässige Warenangebot auf den Bielefelder Wochenmärkten beschlossen. Damit dürfen Markthändler neben Lebensmitteln weiterhin bestimmte Waren des täglichen Bedarfs wie Textilien, Leder-, Holz- oder Keramikwaren verkaufen. Die Regelung soll das breite Sortiment und die Attraktivität der Wochenmärkte für die Kundschaft erhalten.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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