Frisch Auf! Bielefeld

Rat der Stadt Bielefeld · 9. Dezember 2021 · TOP 17

Erlass der Verordnung über die Gegenstände des Wochenmarktes gemäß § 67 Abs. 2 der Gewerbeordnung auf den Bielefelder Wochenmärkten

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Rat hat einstimmig eine neue Verordnung über das zulässige Warenangebot auf den Bielefelder Wochenmärkten beschlossen. Damit dürfen Markthändler neben Lebensmitteln weiterhin bestimmte Waren des täglichen Bedarfs wie Textilien, Leder-, Holz- oder Keramikwaren verkaufen. Die Regelung soll das breite Sortiment und die Attraktivität der Wochenmärkte für die Kundschaft erhalten.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Wochenmärkte
  • #Warenangebot
  • #Gewerberecht

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