Worum es geht
Der Rat hat einstimmig eine Anpassung der Gebührensatzung für den Rettungshubschrauber „Christoph 13“ beschlossen. Nötig wurde dieser Schritt durch eine vom Bund erhöhte Flugkostenpauschale je Flugminute sowie gesunkene Einsatzzeiten, die zu Defiziten geführt hatten. Die Neukalkulation soll die Kosten für den Betrieb des Luftrettungsdienstes in den Jahren 2022 und 2023 decken.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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