Frisch Auf! Bielefeld

Rat der Stadt Bielefeld · 9. Dezember 2021 · TOP 18

5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Luftrettungsdienstes der Trägergemeinschaft des Rettungshubschraubers "Christoph 13" vom 19.12.2003

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Rat hat einstimmig eine Anpassung der Gebührensatzung für den Rettungshubschrauber „Christoph 13“ beschlossen. Nötig wurde dieser Schritt durch eine vom Bund erhöhte Flugkostenpauschale je Flugminute sowie gesunkene Einsatzzeiten, die zu Defiziten geführt hatten. Die Neukalkulation soll die Kosten für den Betrieb des Luftrettungsdienstes in den Jahren 2022 und 2023 decken.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Luftrettung
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  • #Rettungsdienst
  • #Gebührenanpassung

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