Worum es geht
Der Rat hat einstimmig eine Änderung der Satzung zur Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben beschlossen. Für das Jahr 2022 werden die Entsorgungsgebühren für die betroffenen Haushalte gesenkt, da aus dem Abrechnungsjahr 2018 ein Überschuss verrechnet werden kann. Zudem konnten die bestehenden Vertragskonditionen für die Abfuhrleistungen stabil fortgeführt werden.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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