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Rat der Stadt Bielefeld · 9. Dezember 2021 · TOP 20

45. Änderungssatzung zur Satzung über die Kostendeckung der Grundstücksentwässerung und der Abwasseruntersuchungen in der Stadt Bielefeld vom 22. November 1973 (KdS Grundstücksentwässerung).

Bei einer Enthaltung einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Rat hat die 45. Änderungssatzung zur Grundstücksentwässerung bei einer Enthaltung beschlossen. Für die Bürgerinnen und Bürger bleiben die Gebührensätze für Schmutzwasser und Niederschlagswasser im Veranlagungszeitraum 2022 unverändert. Kostensteigerungen durch Investitionen in Kanäle, Personal und EDV wurden durch Rücklagenentnahmen ausgeglichen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Grundstücksentwässerung
  • #Abwassergebühren
  • #Niederschlagswasser
  • #Schmutzwasser

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