Worum es geht
Der Rat hat die 45. Änderungssatzung zur Grundstücksentwässerung bei einer Enthaltung beschlossen. Für die Bürgerinnen und Bürger bleiben die Gebührensätze für Schmutzwasser und Niederschlagswasser im Veranlagungszeitraum 2022 unverändert. Kostensteigerungen durch Investitionen in Kanäle, Personal und EDV wurden durch Rücklagenentnahmen ausgeglichen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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