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Rat der Stadt Bielefeld · 9. Dezember 2021 · TOP 22

20. Änderungssatzung zur Satzung über die Kostendeckung der Abfallentsorgung in der Stadt Bielefeld vom 19.12.1997

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Rat hat einstimmig die 20. Änderungssatzung zur Abfallentsorgung beschlossen, wodurch unter anderem die Gebührensätze für Biomüllbehälter im Jahr 2022 stabil bleiben. Trotz allgemeiner Kostensteigerungen im Gesamtgebührenbedarf greifen Ausgleiche durch Rücklagen sowie Gewinnausschüttungen der Müllverbrennungsanlage. Für die Bielefelder Haushalte sichert der Beschluss die geordnete Abfallbeseitigung.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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  • #Biomüll
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