Worum es geht
Der Rat hat einstimmig die 20. Änderungssatzung zur Abfallentsorgung beschlossen, wodurch unter anderem die Gebührensätze für Biomüllbehälter im Jahr 2022 stabil bleiben. Trotz allgemeiner Kostensteigerungen im Gesamtgebührenbedarf greifen Ausgleiche durch Rücklagen sowie Gewinnausschüttungen der Müllverbrennungsanlage. Für die Bielefelder Haushalte sichert der Beschluss die geordnete Abfallbeseitigung.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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Im Ratsinformationssystem
- Sitzung Rat der Stadt Bielefeld vom 9. Dezember 2021
- Vorlage 2568/2020-2025
- 00-Beschlussvorlage (PDF)
- 2568 (AB) Anlage I - Änderungssatzung (PDF)
- 2568 (AB) Anlage II - Gebührenanalyse (PDF)
- 2568 (AB) Anlage III - Gebührenrechnung (PDF)
- 2568 (AB) Anlage IV - Gebühren (PDF)
- 2568 (AB) Anlage V - Vergleich Haushalt (PDF)