Worum es geht
Der Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss hat entschieden, dass die Mitwirkungsrechte der Bezirksvertretung Senne bei Planungen an der Windelsbleicher Straße nicht verletzt wurden. Der Stadtentwicklungsausschuss durfte der Verwaltung somit ohne vorherige Beteiligung des Stadtbezirks den Auftrag für ein Grobkonzept und Bebauungsgrenzen erteilen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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