Frisch Auf! Bielefeld

Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss · 30. März 2022 · TOP 7

Änderung der Verordnung über die Gegenstände des Wochenmarktes gemäß § 67 Abs. 2 der Gewerbeordnung auf den Bielefelder Wochenmärkten

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Ausschuss hat eine Anpassung der Marktordnung empfohlen, die das Warenangebot auf den Wochenmärkten erweitert. Demnach sollen künftig auch unverpackte Pflegeartikel und Naturkosmetika angeboten werden dürfen, sofern auf Plastikverpackungen verzichtet wird.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Wochenmärkte
  • #Müllvermeidung
  • #Umweltschutz

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