Worum es geht
Einstimmig wurde eine Änderung der Entgeltordnung für Brandsicherheitswachen und freiwillige Leistungen der Bielefelder Feuerwehr beschlossen. Hintergrund ist eine Neuregelung des Umsatzsteuergesetzes, durch die solche freiwilligen Einsätze ab 2023 umsatzsteuerpflichtig werden. Pflichteinsätze und allgemeine Rettungsdienste für die Bevölkerung bleiben davon unberührt.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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