Frisch Auf! Bielefeld

Rat der Stadt Bielefeld · 19. Mai 2022 · TOP 18

Jährliche Anpassung der laufenden Geldleistung für Kindertagespflegepersonen mit einer Pflegeerlaubnis nach § 43 Abs. 1 SGB VIII

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Die Bezahlung für Kindertagespflegepersonen wird zum 1. August 2022 angehoben, wie der Rat einstimmig beschlossen hat. Die laufende Geldleistung steigt auf 6,10 Euro pro Stunde und betreutem Kind, zudem erhöht sich der monatliche Anerkennungsbetrag für Vor- und Nachbereitungszeiten. Für Tagesmütter und Tagesväter bedeutet dies eine höhere Vergütung ihrer Betreuungsarbeit.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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