Worum es geht
Der Rat lehnte einen Antrag mit großer Mehrheit ab, die Kalkulation der städtischen Abwassergebühren sofort an ein Gerichtsurteil zum kalkulatorischen Zins anzupassen. Damit erfolgt vorerst keine rückwirkende Neuberechnung der Gebührensätze zum 1. Januar 2022 auf dieser Grundlage.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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