Worum es geht
Der Rat hat die Neufassung der Benutzungsordnung und des Gebührentarifs für das Stadtarchiv und die Landesgeschichtliche Bibliothek ab Januar 2023 beschlossen. Die Regelungen werden an die Stadtbibliothek angeglichen, sodass Bestände künftig mit einem gemeinsamen Ausweis nutzbar sind. Zudem werden Veröffentlichungsgebühren gestrichen und die Scangebühren für Archivnutzende deutlich gesenkt.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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Im Ratsinformationssystem
- Sitzung Rat der Stadt Bielefeld vom 3. November 2022
- Vorlage 4789/2020-2025
- 00-Beschlussvorlage (PDF)
- Anlage Gebührentarif 430 2022 10 07 Reinschrift (PDF)
- Anlage Gebührentarif 430 2022 10 07 Synopse (PDF)
- Benutzungsordnung 430 2022 10 07 Reinschrift (PDF)
- Benutzungsordnung 430 2022 10 07 Synopse (PDF)