Worum es geht
Der Rat hat einstimmig eine geänderte Entgeltordnung für Brandsicherheitswachen und freiwillige Leistungen der Bielefelder Feuerwehr beschlossen. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben müssen diese Zusatzleistungen ab dem Jahr 2023 mit Umsatzsteuer berechnet werden. Die regulären Pflichteinsätze der Feuerwehr zur Gefahrenabwehr bleiben davon unberührt.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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