Worum es geht
Mit Mehrheit hat der Rat die 15. Nachtragssatzung zur Verwaltungsgebührenordnung mit Wirkung zum 1. Januar 2023 beschlossen. Damit werden einzelne Gebührensätze, unter anderem im Bereich des Straßenverkehrs, angepasst, um die tatsächlichen Kosten der Verwaltung besser zu decken.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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