Worum es geht
Der Rat hat die 46. Änderungssatzung zur Kostendeckung der Grundstücksentwässerung einstimmig beschlossen. Für das Jahr 2023 sinkt der kalkulierte Gesamtgebührenbedarf für Abwasser und Niederschlagswasser um rund 5,47 Prozent, was vor allem auf gesetzlich geänderte Zinssätze zurückgeht.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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