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Rat der Stadt Bielefeld · 8. Dezember 2022 · TOP 22.1

46. Änderungssatzung zur Satzung über die Kostendeckung der Grundstücksentwässerung und der Abwasseruntersuchungen in der Stadt Bielefeld vom 22. November 1973 (KdS Grundstücksentwässerung).

Nachtrag Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Rat hat die 46. Änderungssatzung zur Kostendeckung der Grundstücksentwässerung einstimmig beschlossen. Für das Jahr 2023 sinkt der kalkulierte Gesamtgebührenbedarf für Abwasser und Niederschlagswasser um rund 5,47 Prozent, was vor allem auf gesetzlich geänderte Zinssätze zurückgeht.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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