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Rat der Stadt Bielefeld · 8. Dezember 2022 · TOP 23.1

21. Änderungssatzung zur Satzung über die Kostendeckung der Abfallentsorgung in der Stadt Bielefeld vom 19.12.1997

Nachtrag Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Rat hat einstimmig die 21. Änderungssatzung zur Kostendeckung der Abfallentsorgung beschlossen. Für 2023 sinkt der kalkulierte Gesamtgebührenbedarf trotz steigender Energie- und Materialpreise um 1,24 Prozent, da kalkulatorische Zinskosten sinken und höhere Erlöse aus der Wertstoffvermarktung erzielt werden.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Abfallentsorgung
  • #Müllgebühren
  • #Gebührensatzung

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