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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz · 8. November 2022 · TOP 11

Photovoltaik-Förderung: Änderung der Förderrichtlinie zur Verwendung der Mittel aus der Billigkeitsrichtlinie NRW

Bei einer Enthaltung einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Ausschuss hat bei einer Enthaltung einstimmig entschieden, die Förderrichtlinie für Photovoltaikanlagen anzupassen. Künftig dürfen nur noch Privatpersonen Anträge auf Förderung stellen, um den hohen bürokratischen Prüfaufwand bei gewerblichen Anträgen zu vermeiden. Die Mittel stammen unter anderem aus einem Landesprogramm und dem städtischen Klimabudget.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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