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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz · 22. März 2022 · TOP 4.3

Entscheidung über den Widerspruch des Naturschutzbeirates zur Erteilung einer Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG i. V. m. § 29 BNatSchG / § 41 LNatSchG für die Inanspruchnahme der gesetzlich geschützten Allee „Ahornallee an der Gütersloher Straße (B 61) bei Heidekamp“ (AL-BI-0010)

Abweichend vom Beschlussvorschlag mit Mehrheit beschlossen

Worum es geht

Der Ausschuss befasste sich mit dem Widerspruch des Naturschutzbeirates gegen die Inanspruchnahme einer geschützten Allee an der Gütersloher Straße für ein Gewerbegebiet. Das Gremium traf hierzu abweichend vom Verwaltungsvorschlag einen Beschluss mit Mehrheit. Die Entscheidung betrifft den Schutz des dortigen Baumbestands sowie die geplante Gewerbeansiedlung.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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