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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz · 22. März 2022 · TOP 8

Photovoltaik-Förderung 2022 : Änderung der Förderrichtlinie zur Verwendung der Mittel aus der Billigkeitsrichtlinie NRW

Abweichend vom Beschlussvorschlag einstimmig beschlossen

Worum es geht

Einstimmig und abweichend vom ursprünglichen Vorschlag beschloss der Ausschuss die Vergabe von rund 216.000 Euro Landesmitteln zur Förderung von Photovoltaikanlagen und änderte die Förderrichtlinie. Künftig können auch Unternehmen und Vereine Fördergelder erhalten, wobei der Fördersatz pro Kilowatt-Peak sinkt, der Maximalbetrag jedoch auf 5.000 Euro je Anlage steigt. Bielefelderinnen, Bielefelder und lokale Organisationen können so Zuschüsse für neue Solaranlagen beantragen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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