Worum es geht
Der Stadtentwicklungsausschuss hat die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz für Straßenbaumaßnahmen in der Johann-Strauß-Straße einstimmig bei einigen Enthaltungen beschlossen. Damit liegt die rechtliche Grundlage vor, um die Anlieger an den Kosten der Baumaßnahme zu beteiligen. Für die Grundstückseigentümer vor Ort regelt die Satzung die finanzielle Beitragspflicht für den Straßenausbau.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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