Worum es geht
Ein Änderungsantrag, der unter anderem eine Befristung des kostenlosen Parkens auf ein Jahr, eine Eröffnung auf zunächst drei Jahre sowie eine verpflichtende öffentliche Ausschreibung des Betriebs vorsah, wurde mit Mehrheit abgelehnt. Damit werden die zusätzlichen Vorgaben für das geplante Fahrradparkhaus im Baubüro nicht in das Projekt aufgenommen. Für Bürgerinnen und Bürger bleibt es bei den bisherigen Planungsrahmenbedingungen der Verwaltung.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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