Worum es geht
Einstimmig wurde beschlossen, die städtische Satzung zur Errichtung von Stellplätzen zu überarbeiten und auf eine reine Ablösesatzung zu beschränken. Dadurch soll verhindert werden, dass Wohnungsbau oder Nachverdichtungen in zentralen Lagen scheitern, wenn Pkw- oder Fahrradstellplätze vor Ort nicht gebaut werden können. Bauherren können die Pflicht in solchen Fällen weiterhin über Ablösebeträge erfüllen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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