Worum es geht
Der Ausschuss hat die Änderungssatzung zur Kostendeckung der Grundstücksentwässerung einstimmig an den Rat weiterempfohlen. Durch Anpassungen der Gebührenkalkulation und des Zinssatzes nach Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts NRW wurden die Berechnungsgrundlagen für das Jahr 2023 neu gefasst. Dies wirkt sich auf die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser im Stadtgebiet aus.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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