Worum es geht
Die 21. Änderungssatzung zur Abfallentsorgung wurde einstimmig zur Beschlussfassung im Rat empfohlen. Die Neukalkulation für das Jahr 2023 berücksichtigt veränderte Zinssätze und einen leicht gesunkenen Gebührenbedarf trotz inflationsbedingt höherer Materialkosten. Auf dieser Basis werden die städtischen Müllgebühren für die Haushalte festgesetzt.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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Im Ratsinformationssystem
- Sitzung Finanz- und Personalausschuss vom 29. November 2022
- Vorlage 4915/2020-2025
- 00-Beschlussvorlage (PDF)
- (AB) Anlage I - Änderungssatzung (PDF)
- (AB) Anlage II - Gebührenanalyse (PDF)
- (AB) Anlage III - Gebührenrechnung (PDF)
- (AB) Anlage IV - Gebühren (PDF)
- (AB) Anlage V - Vergleich Haushalt (PDF)