Frisch Auf! Bielefeld

Finanz- und Personalausschuss · 29. November 2022 · TOP 9

21. Änderungssatzung zur Satzung über die Kostendeckung der Abfallentsorgung in der Stadt Bielefeld vom 19.12.1997

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Die 21. Änderungssatzung zur Abfallentsorgung wurde einstimmig zur Beschlussfassung im Rat empfohlen. Die Neukalkulation für das Jahr 2023 berücksichtigt veränderte Zinssätze und einen leicht gesunkenen Gebührenbedarf trotz inflationsbedingt höherer Materialkosten. Auf dieser Basis werden die städtischen Müllgebühren für die Haushalte festgesetzt.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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