Worum es geht
Der Ausschuss hat einstimmig beschlossen, die seit 20 Jahren unveränderten Wertgrenzen für städtische Forderungsvergleiche, Erlasse und Ausschussunterrichtungen anzuheben. Damit werden Zuständigkeiten und Meldegrenzen bei Zahlungsangelegenheiten an die aktuelle Preis- und Wertentwicklung angepasst.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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