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Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss · 22. März 2023 · TOP 3.2

Sondernutzungsgebühr

Antrag der CDU-Fraktion vom 09.03.2023

Abweichend vom Beschlussvorschlag einstimmig beschlossen
  • CDU

Worum es geht

Die CDU-Fraktion beantragte, die Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungen in der Zone 4 ab April 2023 auf 25 Prozent des bisherigen Betrags abzusenken. Der Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss fasste einstimmig einen Beschluss, der abweichend vom ursprünglichen Vorschlag formuliert wurde. Dies betrifft die Gebührenregelung für künftige Veranstaltungen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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