Worum es geht
Die CDU-Fraktion beantragte, die Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungen in der Zone 4 ab April 2023 auf 25 Prozent des bisherigen Betrags abzusenken. Der Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss fasste einstimmig einen Beschluss, der abweichend vom ursprünglichen Vorschlag formuliert wurde. Dies betrifft die Gebührenregelung für künftige Veranstaltungen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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