Frisch Auf! Bielefeld

Finanz- und Personalausschuss · 6. Juni 2023 · TOP 8

3. Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung vom 13.10.2011 - Herabsetzung der Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungen in der Zone 4 auf 25 % des Ansatzes befristet vom 01.04.2023 bis zum 31.12.2023

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Ausschuss hat sich dafür ausgesprochen, die Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungen in den äußeren Stadtbezirken (Zone 4) rückwirkend vom 1. April bis Ende 2023 auf 25 Prozent des regulären Satzes zu senken. Die endgültige Entscheidung liegt beim Rat der Stadt Bielefeld. Dies soll die Bezirke stärken und Veranstalter von Stadtteilfesten finanziell entlasten.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Sondernutzungsgebühren
  • #Stadtteilfeste
  • #Veranstaltungen
  • #Gebührensenkung

Im Ratsinformationssystem

Mehr dazu