Worum es geht
Der Ausschuss hat sich dafür ausgesprochen, die Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungen in den äußeren Stadtbezirken (Zone 4) rückwirkend vom 1. April bis Ende 2023 auf 25 Prozent des regulären Satzes zu senken. Die endgültige Entscheidung liegt beim Rat der Stadt Bielefeld. Dies soll die Bezirke stärken und Veranstalter von Stadtteilfesten finanziell entlasten.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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Im Ratsinformationssystem
- Sitzung Finanz- und Personalausschuss vom 6. Juni 2023
- Vorlage 6075/2020-2025
- 00-Beschlussvorlage (PDF)
- Anlage 2 zu Drucksachen-Nr. 6075 2020-2025, Zonen Sondernutzung neue Satzung 2011 Bielefeld in Farbe mit Korrektur 3-2012 (PDF)
- Anlage 1 zu Drucksachen-Nr. 6075 2020-2025, 3 Änderungssatzung Sondernutzung (PDF)