Worum es geht
Der Finanz- und Personalausschuss hat die neue Benutzungs- und Gebührensatzung für städtische Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose einstimmig beschlossen. Die alte Regelung aus dem Jahr 1997 tritt zum 1. Februar 2024 außer Kraft und wird durch die Neufassung ersetzt. Damit werden die Gebührensätze und rechtlichen Rahmenbedingungen an veränderte Unterbringungsstrukturen und Gerichtsurteile angepasst.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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