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Stadtentwicklungsausschuss · 22. Februar 2023 · TOP 10

Satzung über die Anordnung eines besonderen Vorkaufsrechtes für das Gebiet südlich der Herforder Straße, westlich der Feldstraße, nördlich der Flurstücke 1219, 1542 und 1570 sowie östlich der Flurstücke 14, 1118, 1156 und 1335 (Gebiet des neu aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. III/3/27.02 „Bildungscampus Herforder Straße / Feldstraße“) - Stadtbezirk Mitte - Vorkaufssatzung

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Stadtentwicklungsausschuss hat die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet an der Herforder Straße und Feldstraße einstimmig beschlossen. Ziel der Vorkaufssatzung ist die Absicherung von Flächen für den geplanten 'Bildungscampus'. Die Stadt erhält dadurch vorrangigen Zugriff auf Grundstücke, um Bildungseinrichtungen im Stadtbezirk Mitte gezielt entwickeln zu können.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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