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Stadtentwicklungsausschuss · 2. Mai 2023 · TOP 4.11

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/ St 50 „Wohnen und Arbeiten auf dem Schillinggelände“ für eine Teilfläche südwestlich der Paderborner Straße, begrenzt durch das Flurstück 321 (Kreuzkirche) und die Altmühlstraße im Süden - Stadtbezirk Sennestadt - Erneuter Entwurfsbeschluss (2. Entwurf) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Abweichend vom Beschlussvorschlag einstimmig beschlossen

Worum es geht

Für das Projekt „Wohnen und Arbeiten auf dem Schillinggelände“ in Sennestadt hat der Ausschuss den zweiten Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans auf den Weg gebracht. Festgelegt wurde unter anderem, dass pro Baufeld außerhalb der Gebäude höchstens sechs oberirdische Parkplätze entstehen dürfen. Die Bürgerinnen und Bürger können die Planungen im Rahmen der anstehenden Auslegung einsehen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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