Frisch Auf! Bielefeld

Stadtentwicklungsausschuss · 28. November 2023 · TOP 5.1

Erlass einer Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen in der Schloßhofstraße von Drögestraße bis Melanchthonstraße

Einstimmig bei einigen Enthaltungen beschlossen

Worum es geht

Der Ausschuss hat die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau der Schloßhofstraße zwischen Drögestraße und Melanchthonstraße beschlossen. Da eine finanzielle Förderung durch das Land NRW wegen eines früheren Beschlusszeitpunkts entfällt, müssen die Anlieger an den Kosten für Fahrbahn, Gehwege und Beleuchtung beteiligt werden. Die Stadt Bielefeld trägt dabei einen Eigenanteil von 335.300 Euro.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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