Worum es geht
Der Rat hat die Anpassung des Gesellschaftsvertrags der BGW mit Mehrheit beschlossen. Die Neuregelung erlaubt eine ungleiche Gewinnverteilung, sodass Gesellschafter zur Stärkung der Wohnungsgesellschaft auf Auszahlungen verzichten können. Gleichzeitig wurden Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes und der Gemeindeordnung aufgenommen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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