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Rat der Stadt Bielefeld · 14. September 2023 · TOP 10

Umwandlung einer rechtlich unselbstständigen Stiftung in eine Verbrauchsstiftung gem. § 100 Absatz 2 GO NRW

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Stadtrat hat einstimmig die Umwandlung einer unselbstständigen Stiftung zur Förderung des Schul- und Jugendsports in der Seidensticker Halle in eine Verbrauchsstiftung beschlossen. Da die Zinserträge in den vergangenen Jahren zu gering für Förderprojekte waren, kann künftig das vorhandene Stiftungskapital direkt verbraucht werden. Damit stehen wieder finanzielle Mittel für Sportfeste, Geräte und Schulsportprojekte vor Ort zur Verfügung.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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