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Rat der Stadt Bielefeld · 2. November 2023 · TOP 20.1

Aufstellung der Außenbereichssatzung „Wandweg“ gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet nördlich und südlich des Wandweges - Stadtbezirk Stieghorst - Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss (ersetzende Nachtragsvorlage)

Nachtrag Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Einstimmig hat der Rat den Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss für die Außenbereichssatzung „Wandweg“ in Stieghorst gefasst. Die Satzung ermöglicht auf dem 3,1 Hektar großen Plangebiet eine geringfügige Nachverdichtung für Wohnzwecke und kleinere Handwerks- sowie Gewerbebetriebe.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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  • #Nachverdichtung
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