Worum es geht
Einstimmig hat der Rat den Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss für die Außenbereichssatzung „Wandweg“ in Stieghorst gefasst. Die Satzung ermöglicht auf dem 3,1 Hektar großen Plangebiet eine geringfügige Nachverdichtung für Wohnzwecke und kleinere Handwerks- sowie Gewerbebetriebe.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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