Worum es geht
Der Rat hat einstimmig Änderungen an der Entgeltordnung für städtische Turnhallen und Sportplätze zum 1. Januar 2024 beschlossen. Die Anpassung sorgt für klarere Regeln, nach denen Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes bei Vorlage ihrer Freistellungsbescheide Sportstätten weiterhin kostenfrei nutzen können. Reine Privatnutzungen von städtischen Sportanlagen, etwa für Kindergeburtstage, bleiben ausgeschlossen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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