Worum es geht
Die Satzung über die Straßenreinigung und die zugehörigen Gebühren wurde einstimmig geändert. Grund für den um 2,33 Prozent gestiegenen Deckungsbedarf sind höhere Personalkosten sowie verbliebene Defizite aus Vorjahren, unter anderem durch den extremen Winterdienst von 2021. Für Bielefelder Grundstückseigentümer fließen diese Mehrkosten in die künftige Gebührenberechnung ein.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
- #Straßenreinigung
- #Gebühren
- #Winterdienst
Im Ratsinformationssystem
- Sitzung Rat der Stadt Bielefeld vom 14. Dezember 2023
- Vorlage 6851/2020-2025
- 00-Beschlussvorlage (PDF)
- (STR) Anlage I - Änderungssatzung (PDF)
- (STR) Anlage II - Dokumentation (PDF)
- (STR) Anlage III - Gebührenanalyse (PDF)
- (STR) Anlage IV - Gebührenrechnung (PDF)
- (STR) Anlage V - Gebührensätze (PDF)
- (STR) Anlage V a - Gebührentrennung WD (PDF)
- (STR) Anlage V b - Kostenschlüsselung (PDF)
- (STR) Anlage VI - Bewertung öffentliches Interesse (PDF)