Worum es geht
Die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für die Erneuerung der Schloßhofstraße zwischen Drögestraße und Melanchthonstraße wurde einstimmig verabschiedet. Eine Kostenübernahme durch das Land NRW war wegen eines verpassten Stichtags nicht möglich, weshalb die gesetzliche Beitragspflicht greift. Anliegerinnen und Anlieger dieses Straßenabschnitts müssen sich somit an den Baukosten für Fahrbahn, Gehwege und Beleuchtung beteiligen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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