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Rat der Stadt Bielefeld · 14. Dezember 2023 · TOP 20

Erlass einer Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen in der Schloßhofstraße von Drögestraße bis Melanchthonstraße

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für die Erneuerung der Schloßhofstraße zwischen Drögestraße und Melanchthonstraße wurde einstimmig verabschiedet. Eine Kostenübernahme durch das Land NRW war wegen eines verpassten Stichtags nicht möglich, weshalb die gesetzliche Beitragspflicht greift. Anliegerinnen und Anlieger dieses Straßenabschnitts müssen sich somit an den Baukosten für Fahrbahn, Gehwege und Beleuchtung beteiligen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Straßenbaubeiträge
  • #Schloßhofstraße
  • #Straßensanierung

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