Worum es geht
Der Jugendhilfeausschuss hat einstimmig die Neufassung der Benutzungsordnung für städtische Kindertageseinrichtungen ab dem 1. August 2024 befürwortet. Neben einer verständlicheren Sprache wurden unter anderem die Aufnahmekriterien an die aktuelle Rechtslage angepasst, ein Hinweis auf die Impfpflicht ergänzt und die Zahl der pädagogischen Tage von zwei auf vier pro Kindergartenjahr erhöht. Für Eltern bringt dies aktualisierte Vorgaben sowie zwei zusätzliche Team-Schließtage der städtischen Kitas im Jahr mit sich.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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