Worum es geht
Der Jugendhilfeausschuss hat einstimmig beschlossen, dass über Förderprogramme geschaffene Kita-Plätze für unter Dreijährige weiterhin vorrangig an diese Altersgruppe vergeben werden müssen. Für das Kindergartenjahr 2024/2025 darf die Verwaltung jedoch begründete Ausnahmen zulassen, um solche Plätze im Einzelfall auch an Kinder ab drei Jahren zu vergeben. Dies ermöglicht Kitas und Familien eine flexiblere Nutzung freier Betreuungskapazitäten.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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