Worum es geht
Ein Antrag zur vollständigen Abschaffung der Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen wurde im Finanz- und Personalausschuss mit Mehrheit abgelehnt. Damit wird die Tanzsteuer nicht auf diesem Weg gestrichen. Die Betreiber von Diskotheken und Clubs in Bielefeld erhalten somit vorerst keine dauerhafte Befreiung von der Abgabe.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
- #Vergnügungssteuer
- #Tanzsteuer
- #Clubkultur
- #Steuern