Worum es geht
Der Ausschuss befasste sich mit der Auswertung zur Aussetzung der Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen und fasste mehrheitlich einen Beschluss abweichend vom Verwaltungsvorschlag. Nach einer zweijährigen Pause seit dem Ende der Corona-Beschränkungen ging es um das weitere Vorgehen bei der Abgabe. Für Bielefelder Clubs und Ausgehende entscheidet sich damit künftig, ob Feiern wieder gesondert besteuert wird.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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