Worum es geht
Der Finanz- und Personalausschuss lehnte den Vorschlag ab, städtische Beteiligungsgesellschaften zu pauschalen Einsparungen von 5 Prozent ihrer Kosten und zur Abführung dieser Summen an die Stadt zu verpflichten. Die Gesellschaften müssen somit keinen entsprechenden Sparbeitrag zur Haushaltsentlastung leisten.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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