Worum es geht
Der Ausschuss empfahl dem Rat, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme von Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz für die Kreise des Regierungsbezirks Detmold abzuschließen und die dafür nötigen Personal- und Finanzmittel bereitzustellen. Für die Bielefelder Verwaltung bedeutet dies neue Fachaufgaben, die durch Vereinbarungen mit den Nachbarkreisen finanziert werden.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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