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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz · 27. August 2024 · TOP 16.3

Förderrichtlinie "Dämmung des Daches bzw. der obersten Geschossdecke"

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Die Förderrichtlinie zur finanziellen Unterstützung bei der Dämmung von Dächern und obersten Geschossdecken tritt ab dem 1. Oktober 2024 in einer überarbeiteten Fassung in Kraft. Der Ausschuss stimmte dem Regelwerk einstimmig zu, für das noch rund 96.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung stehen. Immobilieneigentümer in Bielefeld profitieren damit von klareren und verständlicheren Vorgaben bei der Antragsstellung.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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