Worum es geht
Der Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss hat mit großer Mehrheit eine Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung beschlossen, wobei die Entscheidung abweichend vom ursprünglichen Beschlussvorschlag fiel. Ziel des Antrags war eine Senkung der Gebühren auf 25 Prozent für Veranstaltungen in der Zone 4 in den Jahren 2024 und 2025. Für Veranstalterinnen und Veranstalter sowie Initiativen in diesen Bereichen könnten sich dadurch finanzielle Entlastungen bei der Nutzung öffentlicher Flächen ergeben.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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