Worum es geht
Der Ausschuss hat abweichend vom Verwaltungsvorschlag einstimmig beschlossen, die Gesellschaftsverträge kommunaler Beteiligungsunternehmen an geänderte Regeln der Gemeindeordnung NRW anzupassen. Dabei geht es um die Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen sowie die Handhabung von Nachhaltigkeitsberichten bei städtischen Tochtergesellschaften. Die finale Entscheidung darüber trifft der Rat der Stadt Bielefeld.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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