Worum es geht
Der Ausschuss hat mit großer Mehrheit bei einer Enthaltung dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem Land Nordrhein-Westfalen über die Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete zugestimmt. Der öffentlich-rechtliche Vertrag legt die Aufgabenverteilung zwischen der Stadt Bielefeld und der Bezirksregierung Detmold einheitlich und rechtssicher fest. Die Vereinbarung knüpft an die novellierte Zuständigkeitsverordnung des Landes an.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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