Worum es geht
Der Ausschuss empfahl einstimmig die Anpassung des Gesellschaftsvertrages der smartOPTIMO GmbH & Co. KG an geänderte landesrechtliche Vorgaben zur Rechnungslegung. Außerdem werden Regelungen zum Ausgleich etwaiger Verluste beim Ausscheiden von Teilhabern ergänzt. Der Beschluss steht noch unter dem Vorbehalt einer Anzeige bei der Bezirksregierung Detmold.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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