Worum es geht
Einstimmig sprach sich der Ausschuss dafür aus, den Gesellschaftsvertrag der OWL Verkehr GmbH an das aktuelle Landesrecht anzupassen. Da das Verkehrsunternehmen als kleine Kapitalgesellschaft eingestuft ist, entfällt künftig die Pflicht, gesonderte Lage- oder Nachhaltigkeitsberichte aufzustellen. Die Änderung bedarf noch eines formalen Anzeigeverfahrens bei der Bezirksregierung Detmold.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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